Eine Woche Notdienst oder Rufbereitschaft — was kommt am Ende brutto raus? Trag deine Bereitschaftstage, die Pauschale und die Einsätze ein. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Vorbelegt wie im TVöD (§ 8 Abs. 3): 2 Stundenlöhne pro Tag Mo–Fr, 4 an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Im Handwerk regelt das dein Arbeits- oder Tarifvertrag — trag deine Werte ein.
Einsätze nachts, sonntags oder an Feiertagen? Welche Zuschläge dafür steuerfrei sind, zeigt der Zuschlagsrechner.
• Arbeitszeit: nur die Einsätze, nicht das Warten
• Einsätze: normaler Stundenlohn, mindestens Mindestlohn
• Bereitschaft: Pauschale nur, wenn Vertrag oder Tarif sie vorsehen
• Steuer: Pauschale steuerpflichtig, Zuschläge für Einsätze nachts/sonntags/feiertags können steuerfrei sein
• Ruhezeit: 11 Stunden, ein Einsatz unterbricht sie
Nur die Zeit der tatsächlichen Einsätze ist Arbeitszeit. Bei Rufbereitschaft bestimmst du selbst, wo du dich aufhältst, und musst nur erreichbar sein. Ausnahme: Wenn die Vorgaben die Freizeit sehr stark einschränken (z. B. eine sehr kurze Reaktionszeit), kann auch die Bereitschaft selbst Arbeitszeit sein (EuGH, Urteile vom 9. März 2021).
Beim Bereitschaftsdienst musst du dich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten, zum Beispiel im Betrieb. Bereitschaftsdienst zählt komplett als Arbeitszeit und ist mindestens mit dem Mindestlohn zu bezahlen (BAG, 29. Juni 2016, 5 AZR 716/15). Bei der Rufbereitschaft wählst du den Ort selbst.
Einsätze sind Arbeitszeit und müssen bezahlt werden, mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn (13,90 € pro Stunde ab 2026, 14,60 € ab 2027). Für die reine Erreichbarkeit schreibt das Gesetz keine Vergütung vor. Ob und wie viel Pauschale es gibt, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
Das ist je nach Branche und Betrieb verschieden. Ein bekanntes Beispiel ist der TVöD (§ 8 Abs. 3): Für eine Rufbereitschaft ab 12 Stunden gibt es pro Tag eine Pauschale von 2 Stundenlöhnen (Montag bis Freitag) bzw. 4 Stundenlöhnen (Samstag, Sonntag, Feiertag); für kürzere Rufbereitschaft 12,5 % des Stundenlohns pro Stunde. Im Handwerk gilt, was dein Vertrag oder Tarifvertrag sagt.
Nein. Eine Pauschale für die bloße Bereitschaft ist normaler Arbeitslohn. Steuerfrei nach § 3b EStG können nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit in der Nacht, am Sonntag oder an Feiertagen sein — also für die Einsätze selbst. Pauschale Zahlungen ohne Bezug zur tatsächlich geleisteten Arbeit hat der BFH nicht als steuerfreie Zuschläge anerkannt (Urteil vom 29. November 2016, VI R 61/14).
Nach Arbeitsende stehen dir 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zu (§ 5 ArbZG). Solange kein Einsatz kommt, läuft die Ruhezeit während der Rufbereitschaft weiter. Ein Einsatz unterbricht sie; danach braucht es nach überwiegender Auffassung wieder volle 11 Stunden. Tarifverträge können abweichen (§ 7 ArbZG).
Hinweis: Die Berechnung ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Arbeits- oder Tarifvertrag, das Arbeitszeitgesetz und das Mindestlohngesetz.
Bezahlt wird, was du nachweisen kannst. Mit Stundly trägst du jeden Einsatz in Sekunden am Handy ein — mit Uhrzeit, Fotos und Kundenunterschrift, auch ohne Netz. Am Monatsende fertig als PDF. In der Beta kostenlos bis 31. März 2027.
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